Die Inhaber von Betrieben sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage und der elektrischen Geräte verantwortlich und müssen ihn im Schadensfall gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, der Berufsgenossenschaft und den Versicherungen nachweisen können. Gemäß BGV A2 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (ehem. VBG 4) muß die Elektroanlage im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden, nicht ortsfeste Geräte alle 6 Monate.

    Inhaber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden tragen die Verantwortung für den einwandfreien Zustand der elektrischen Anlage. Hier gilt die Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10. Diese schreibt vor, daß ortsfeste Geräte regelmäßig alle 4 Jahre überprüft werden müssen, nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate.

    In Gewerbebetrieben erstreckt sich der Verantwortungsbereich des Eigentümers (sofern er nicht der Nutzer sondern der Vermieter ist, z.B. in einem vermietetem Bürogebäude) vom Schaltschrank bis zum Übergabepunkt der Mietsache. Innerhalb des gemieteten Raumes ist der Mieter für den Zustand der ihn betreffenden Teile der Anlage verantwortlich.