einer Elektro - Anlage gilt grundsätzlich folgendes:
Der Eigentümer einer Elektroanlage ist für deren Zustand verantwortlich. Daher haftet er in der Regel auch für Schäden, die durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Elektroanlage herbeigeführt werden.

    Zwar besteht bei privat genutzten Anlagen keine ausdrückliche Rechtspflicht, Überprüfungen an der elektrischen Anlage durch Fachkräfte in definierten Zeiträumen vorzunehmen. Mit der neuen VDE-Bestimmung DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100) wurde aber folgender Wortlaut in die Richtlinien integriert: "Im Gegensatz zur früheren Bestimmung sind elektrische Anlagen von einer Prüfpflicht nicht mehr ausgenommen. Somit müssen Wohnungen und Gebäude, auch wenn Sie nach Art und Nutzung ausschließlich Wohnzwecken dienen, in angemessenen Zeitabständen geprüft werden."

    Im Schadensfall berufen sich die Gerichte auf diese Richtlinien, wie eben die DIN/VDE. Somit hat die DIV-VDE Prüfung für alle eine ausgesprochene Bedeutung, für die Mieter, für die Hausverwaltungen, für Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften und die Wohnungseigentümer. Mit dieser Überprüfung weisen Sie schwarz auf weiß nach, daß Sie die geltenden technischen Vorschriften eingehalten haben. Schadensersatzansprüche anderer können Sie somit im Falle einer Klage abweisen. Unsere Prüfung ist Vermietern daher z.B. bei Umbau- und Renovierungsarbeiten oder bei einem Mieterwechsel dringend zu empfehlen.